1. Mitglieder können natürliche Personen werden, die eine vom Verein zertifizierte Weiterbildung absolviert haben.
2. Personen, die über einen vergleichbaren Abschluss verfügen, durchlaufen das in der Aufnahmeordnung beschriebene Verfahren.
3. Außerordentliche Mitglieder können Personen werden, die sich in zertifizierten Weiterbildungen befinden.
4. Mitglieder können juristische Personen werden, die die Interessen und Ziele des Vereins fördern.
5. Der Vorstand entscheidet über Anträge auf Mitgliedschaft. Bei Ablehnung trifft die Mitgliederversammlung auf Antrag mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder die endgültige Entscheidung.
6. Natürlichen Personen, die sich um die Belange des Vereinst verdient gemacht haben, kann vom Vorstand die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
7. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Er wird innerhalb des 1. Quartals des laufenden Jahres fällig.
8. Die Mitgliedschaft endet durch
– Austritt, der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären ist
– Ausschluss, der von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen ist
– Beitragsrückstand von mehr als 12 Monaten
– Tod
– Erlöschen von juristischen Personen