Die Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge:

Grundsätzlich gilt:

  • Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Jahr anteilig und anschließend jährlich zu entrichten.
  • Ehrenmitglieder und Coaches in Weiterbildung sind von der Beitragspflicht ausgenommen.

Es gelten folgende Jahresbeitragssätze:

a) Ordentliche Mitgliedschaft € 150,-

b) Institutionelle Mitgliedschaft € 250,-

c) Fördermitgliedschaft € 75,-

Der Mitgliedsbeitrag ist vier Wochen nach Aufnahme in den Verein und in der Folge zum 1. Februar eines jeden Jahres fällig. Nach der Aufnahme in den Verein ist der Beitrag für das laufende Kalenderjahr in Höhe der anteiligen Monatsbeiträge bis Jahresende zu entrichten. Ab dem Folgejahr wird der Jahresbeitrag in voller Höhe fällig und in der Regel über das Lastschriftverfahren eingezogen.

Satzung
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