DGfC-Coaches begegnen ihren Kundinnen/Kunden wertschätzend und respektvoll. Das betrifft die Person mit ihrem biografischen, sozialen, kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Kontext.
DGfC-Coaches verfolgen ausschließlich die ihrer beruflichen Profession entsprechenden Interessen. Emotionale Bindungen zu Kundinnen/Kunden, die über das beruflich definierte Maß hinausgehen, insbesondere sexuelle Beziehungen, sind im Coaching tabu. Vielmehr beachten DGfC-Coaches das Schutzbedürfnis ihrer Kundinnen/Kunden und pflegen einen taktvollen Umgang.
DGfC-Coaches geben ehrlich und präzise Auskunft über ihr Angebot als Coach und informieren wahrheitsgemäß über ihre Qualifikationen, Zertifizierungen und Berufserfahrungen.
Zu Beginn eines Coachingprozesses sorgen DGfC-Coaches für eine klare Rollendefinition der Beteiligten. Die Arbeitsbeziehung regeln sie durch eine vertragliche Vereinbarung, in der mindestens Zeit, Ort, Umfang, Verantwortlichkeiten, Ziele, Honorar und Stornobedingungen transparent festgelegt sind.
Erteilt ein Unternehmen oder eine Institution einen Coachingauftrag, in dessen Rahmen angestellte Personen gecoacht werden sollen, so berücksichtigen DGfC-Coaches sowohl die Interessen und Ziele der Auftraggeberin/des Auftraggebers als auch die der zu coachenden Personen angemessen; sie vereinbaren genaue und transparente Regelungen.
Im Einzelnen umfasst das den Coachingauftrag, die Rollen der Beteiligten sowie die Form und den Umfang der Weitergabe von persönlichen Informationen.
Für DGfC-Coaches, die bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber fest angestellt sind, muss eine betriebsinterne Regelung gefunden werden, die ein unabhängiges Handeln im Sinne dieser Ethikrichtlinie ermöglicht.